• Wie halten die Gamehoster unter euch es mit dem Thema Jugendschutz? Bietet ihr Spiele wie SoF2 oder Doom 3 ganz normal an? Oder benutzt ihr Pseudo-Namen wie "Beben 3 Arena", wie es K-Play macht? Wer hat Erfahrungen mit der Rechtsgrundlage? Eigentlich ist ja das Spiel ohne Jugendfreigabe, aber nicht der Server. Wie dünn ist das Eis, auf dem man sich als Gamehoster bewegt?


    Ich persönlich habe schon mit einem Anwalt und der USK darüber gesprochen, aber bisher habe ich nur Achselzucken bekommen.

  • Mehr wird man auch nicht bekommen, denn das Thema dürfte - jedenfalls höchstrichterlich (BGH) - noch nicht entschieden sein.


    Wie Du aber schon richtig angemerkt hast, ist der Server allein nicht zum Spielen geeignet. Ich denke also, daß sich ein Server genau so verhält wie ein DSL-Anschluß. Beides braucht man zum zocken, aber es benötigt keine FSK/USK Freigabe.


    An Jugendliche unter 18 Jahren darf man eh nichts vermieten, da der Mietvertrag rechtlich nicht lediglich vorteilhaft ist. Daher kommt es da nicht auf eine FSK/USK-Kontrolle an.


    Die Verwendung von Pseudonamen ist juristisch gesehen Winkeladvokatei und nonsens. Man kann nur hoffen, daß kein Richter jemals dieses ungeeignete Vorgehen auch nur im Ansatz honoriert. Der Jurist kennt sowas als "falsa demonstatio non nocet". Die Falschbezeichnung schadet bei Verträgen nicht (Ein Mann legt im Supermarkt einen Apfel an die Kasse und möchte lt. seiner Aussage die "Banane" kaufen. Die Kassiererin verkauft ihm lt. eigener Aussage die "Banane für 50 Cent". Das Geschäft ist gültig, obwohl es keine Banane war.) Dementsprechend wäre es ein Unding, sich mittels einer falschen Bezeichnung aus einer rechtlichen Verantwortung stehlen zu können. Ich glaube K-Play und Konsorten suchen sich Strohhalme zum festhalten... ;)

  • "rechtlich nicht lediglich vorteilhaft" greift hier nicht unbedingt, weil gameserver durchaus im rahmen des taschengeldparagraphen vermietet werden können (oder nicht?)


    thema falschbezeichnung: greift der von dir geschilderte fall? im supermarkt gibts doch nur den vertrag zwischen kassierer (bzw supermarkt) und kunde. dem gesetzgeber ist das erstmal wurscht. anders wäre es, wenn der supermarkt ein pornoversand wäre, der kunde minderjährig und der apfel ein tittenheft, das der händler als "intimliteratur" verkauft.


    (naja, greift auch nicht so ganz, weil der gameserver eben gar keine titten zeigen könnte)


    lange rede, kurzer sinn: kann sich noch jemand an den compuserve fall erinnern? da wurde der geschäftsführer zunächst zu einer zweijährigen bewährungsstrafe verurteilt, weil über die compuserve-newsgroups pornos verbreitet wurden. so was würde vermultich heute kein richter mehr entscheiden, allerdings ist das thema gameserver wesentlich komplexer als newsgroups - und man sollte es auch vor dem hintergrund "erfurt" betrachten. ein richter, der in so einem fall für den GSP urteilt, muss sich dumme fragen von frontal&co gefallen lassen.

  • Zitat von Bobby Shaftoe

    "rechtlich nicht lediglich vorteilhaft" greift hier nicht unbedingt, weil gameserver durchaus im rahmen des taschengeldparagraphen vermietet werden können (oder nicht?)


    Wie hieß es bei der Preis ist heiß so schön? *MÖÖÖÖÖÖÖÖÖPPPPPPPPPPPPPPPP* *ZONK*
    Ein Mietvertrag hat idR Mindestvertragslaufzeiten oder man kann nur innerhalb einer Frist kündigen. Dadurch ist es ein Geschäft, das rechtlich nachteilig auf den Minderjährigen wirkt. Sollte das nicht so sein, so lassen sich sicherlich noch ein paar Nebenpflichten im Vertrag finden, die den Taschengeldparagraphen ausknocken. Das Taschengeld darf i.Ü. auch nicht für die Zukunft disponiert werden.


    Zitat von Bobby Shaftoe

    thema falschbezeichnung: greift der von dir geschilderte fall? im supermarkt gibts doch nur den vertrag zwischen kassierer (bzw supermarkt) und kunde. dem gesetzgeber ist das erstmal wurscht. anders wäre es, wenn der supermarkt ein pornoversand wäre, der kunde minderjährig und der apfel ein tittenheft, das der händler als "intimliteratur" verkauft.


    Mal anders hinkend verglichen. Hochglanzpapier beinhaltet nicht schon von Geburt Pornographie. Ich will damit sagen, daß Du aus seinem Gameserver keine jugendgefähredenden Inhalte kitzeln kannst. Gibt auf dem Server eben kein Blut das spritzt, sondern nur Koorinaten, Projektile etc. und die kann man nicht mal (ohne den Client oder ein anderes Tool) sichtbar machen.


    Zitat von Bobby Shaftoe

    (naja, greift auch nicht so ganz, weil der gameserver eben gar keine titten zeigen könnte)


    Hrhr. Das meinte ich. Ich würde mir viel Zeit sparen, wenn ich vorher die Posts ganz lesen würde, bevor ich antworte.... :roll:


    Zitat von Bobby Shaftoe

    lange rede, kurzer sinn: kann sich noch jemand an den compuserve fall erinnern? da wurde der geschäftsführer zunächst zu einer zweijährigen bewährungsstrafe verurteilt, weil über die compuserve-newsgroups pornos verbreitet wurden. so was würde vermultich heute kein richter mehr entscheiden, allerdings ist das thema gameserver wesentlich komplexer als newsgroups - und man sollte es auch vor dem hintergrund "erfurt" betrachten. ein richter, der in so einem fall für den GSP urteilt, muss sich dumme fragen von frontal&co gefallen lassen.


    Klar es ist ein heißes Thema. Problematisch ist auch, daß Du einem Richter nur schwer die technische Seite rüberbringen kannst. Allerdings war ich gestern in einem Zivilprozeß technischer Berater gegen einen Meisterspammer aus meiner Gegend. Ich war sehr erstaunt, wieviel Wissen der Richter mit in den Prozeß gebracht hat. Die Vermutung liegt bei mir daher nahe, daß der "Compuserve-Fall" ein Ausrutscher der Justiz war, der auf bloßem Unwissen und mangelndem Sachverstand basierte.

  • also wenn ich Gamehoster wär, würde ich immer ein kopie des personalausweises verlangen... ich mein auch da ist nicht 100%tig garantiert, dass man an jugendliche kommt, die den personalausweis der eltern kopieren... von daher kann man sich nie sicher sein...

  • wenn jeder meine (hypothetischen) kunden >18 sein müsste, gingen mir aber jede menge cs-zocker flöten. was juckt mich die geschäftsfähigkeit, wenn die kohle regelmäßig kommt? wenn der bengel nicht zahlt, wäre der schaden ja überschaubar. außerdem könnte man so was auch auf prepaid-basis abfeiern. warum also eine perso-kopie? nur wegen eines diffusen jugendschutzes, bei dem die persokopie im grunde genauso viel (oder wenig) wert ist, wie die üblichen altersverifikations-scripte? (papis perso klauen ist auch nicht viel schwieriger als eine personummer generieren)

  • Das Problem ist ein ganz anderes. Wenn ich irgendwo gegen Vorlage des Persos einkaufen will, dann liegt der meistens ganz woanders rum. Glaubt ihr wirklich, ich erhebe mich aus dem Sessel, um den Perso zu holen?


    Anderer Anbieter fertig. Du verlierst also auch Kunden >=18.


    Okay-Soft bietet z.B. Software 18+ an. Bei denen hab ich aber bis heute keinen Account, weil die eigenhändig zustellen. So ein Käse. Bin ich da, wenn die Post kommt????

  • Mag sein. Ich bestelle dann halt bei solchen, denen die Gefahr einer Abmahnung anscheinend egal ist. Ich verstehe auch nicht, warum dem Versandhandel dabei soviel Steine in den Weg gelegt werden. Fakt ist doch, daß FSK18 einen riesigen Kundenstamm im Bereich 15-18 hat. Der Nachbar bringts vom MediaMarkt schon mit. :?


    Und die Deppen sind dann wieder wir, die wir ganz normal übers Internet einkaufen wollen. Eigenhändig kostet ja auch 2,95 EUR.

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