Hallo
In welchen file stehen die Registrationen und Passwörter von meinen Server.
KappreX
Hallo
In welchen file stehen die Registrationen und Passwörter von meinen Server.
KappreX
In der Datei server.log
# grep admin ./tss2_rc2/server.log
14-04-05 07:06:58,WARNING,Info,SERVER, admin account info: username: xxxxx password: xxxxx
14-04-05 07:06:58,WARNING,Info,SERVER, superadmin account info: username: xxxxx password: xxxxx
Und von da aus über Webinterface gehen. Die andern Passwörter stehen in der Datenbank, aber nicht im Klartext, sondern verschlüsselt.
thx
Ich will die pws auslesen von den benutzern die sich auf meinen ts2 registriert haben!
Verschlüsselte Fils sind kein problem :wink:
Hi,
also ich habe es so verstanden, dass er die Registrationen auf dem Server meint, und die stehen ja unverschlüsselt in der server.dbs...
mFg -=|XiCoN|[FJS]=-
Nö, die stehen da verschlüsselt drin.
Nein,
die stehen da unverschlüsselt drin...da wette ich mit dir um 100.000.000 €
mFg -=|XiCoN|[FJS]=-
genau das hab ich gemeint! thx xiconfjs
Kein Problem...viel Spaß noch dabei... :up:
mFg -=|XiCoN|[FJS]=-
Ja ieeeehhhhh! Da änder ich meine TS-Passwörter ja gleich in "Leberkas" und "Streichwurst" um. Ich hatte mal nen flüchtigen Blick reingeworfen und dachte irgendwas kryptisches zu sehen. Das veranlasste mich wohl zu meiner falchsen Meinung. Hm, na gut. Oder eigentlich nicht gut.
Klartext ist ja auch sicherer, zumindest wenn man dem Admin der die Passwörter aus der Datenbank lesen kann vertraut.
Mir schuldet jetzt hier jemand 100.000.000 € !!!
Hmm, momentan ist die Monopolykasse wieder mal leer. Aber ich regel das!
Ansonsten berufe ich mich auf § 146 BGB.
@Tobi
Ich werde jedenfalls meine Clanleute dazu anweisen, die TS-Passwörter zu ändern, falls es mehrfach verwendete pw sind. Denn ich kann nicht garantieren, daß nicht doch irgendwann mal ein Hacker auf die Seite kommt. Persönliche Infos lassen sich leicht finden. Dann noch schnell die TS Paßwörter auslesen und schon kann der munter weiterspazieren. Und wenn er schlau ist, dann haben wir das nicht mal bemerkt. Hacker sind ja grundsätzlich nicht grundlos destruktiv.
Mhh...BGB § 146...hat der nicht eine andere Bedeutung...
ZitatBGB § 146 Erlöschen des Antrags
Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.
mFg -=|XiCoN|[FJS]=-
Dann sollte ich aber am 6. September nicht ans Amtsgericht fahren und mich in den U-Raum 4 begeben, um dort das erste Staatsexamen in den Rechtswissenschaften zu schreiben. :blink2:
Echt? Na dann alles Gute schonmal vorträglich :nerd:
mFg -=|XiCoN|[FJS]=-
Nicht so voreilig. Letztes Jahr hats nicht geklappt.
tja
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