Frage zu CS Anbieten.

  • Hallo



    Ich wollte euch fragen ob man einen CS-Server einfach so vermieten darf oder ob man da eine Lizens braucht oder erlaubnis ?
    Da ich einen root-Server habe und auf den sollte ich einige CS-Server drauf machen und vermieten.


    Wenn man da eine erlaubnis braucht kann mir einer einen Link zu den geben.




    MFG
    Boy

  • Zitat

    Das mit den steuern gild doch erst wenn ich ein nehben einkommen von mehr alls ca. 400€ habe oder ?


    Nich ganz, du musst dennoch eine Steuererklärung abgeben, in der deine Kosten aufgelistet sind und dein verdienst. Wenn es diese grenze unterschreitet, dann musst du keine Steuer zahlen. Aber wer lebt schon gern unter Sozialhilfe Niveau.

  • Zitat von Boy

    Das mit den steuern gild doch erst wenn ich ein nehben einkommen von mehr alls ca. 400€ habe oder ?


    Ich glaube, Du verwechselst das mit einem Mini-Job, der der Bundesknappschaft gemeldet werden muß. Und das ist dann ein Arbeitnehmer-Verhältnis. ;)

  • Hallo



    Also


    Wenn ich jetzt mit dem vermieten von server, WebSpace, und so weiter
    Noch ein monatliches Einkommen von unter 200€ habe.
    Muss ich das irgend wie melden ?


    Muss ich mir da ein gewerbe schein machen ?
    Wen ja Wie geht das da alles ab, was muss man da zahlen und so ?


    oder ist das egal was für ein einkommen ich davon habe, wen ich was vermiete und das was kostet dann .....?




    MFG
    Boy

  • Auch wenn du nur 5 Cent verdienst musst du das bei deiner Steuererklärung angeben. Bis zu einem gewissen Freibetrag musst du keine Steuern zahlen, alles was drüber ist muss ganz normal versteuert werden.

    Wenn du offiziell an jeden Server vermietest brauchst du einen Gewerbeschein, wenn du nur an Kumpels vermietest nicht. Den Gewerbeschein bekommst du normalerweise im nächsten Rathaus, die können dir zumindest mal weiter helfen. Kosten tut das ca. 25€ für die Anmeldung, ist aber mit ziemlich viel Papierkram verbunden.

    ** Soll keine Rechtsberatung sein, nur meine persönliche Meinung **

  • Wir dürfen ja ohnehin nicht rechtsberatend Tätig werden. Denn das ist den Volljuristen im Lande vorbehalten. ;) Wenn Du innerhalb des Freibetrages von (ich glaibe es war) § 32a EStG bist, dann könnte auch ein Schreiben ans FA reichen, daß Du mtl. lediglich 200 EUR Einnahmen hast. Dann wird evtl. eine Nicht-Veranlagungs-Mitteilung ergehen. Ich habe das die letzten Jahre für meine private Steuererklärung gemacht.


    In Bezug auf den Gewerbeschein, weiß ich nicht, wo die genauen Voraussetzungen geregelt sind. Steuerrechtlich könntest Du jedoch schon in eine gewerbliche Tätigkeit fallen, wenn Du an einen Kumpel vermietest. Es kommt dabei auf ein paar Merkmale im § 15 III EStG an:


    - selbständig
    - nachhaltig
    - Gewinnerzielungsabsicht
    - Teilnahme am allgemeinen Markt
    - keine bloße private Vermögensverwaltung
    - keine Land- und Forstwirtschaft
    - kein Freiberufler


    Die negativen Tatbestandsmerkmale muß man am § 18 (Freiberuf) und an dem § für LuF messen, treffen aber bei Dir sicherlich nicht zu. ;) Es könnte evtl. aber eine private Vermögensverwaltung vorliegen oder aber an der Teilnahme am allgemeinen Markt scheitern. Ich finde letzteres dabei wohl eher zutreffend. Aber Du merkst die Materie ist nicht so einfach, wie man anzunehmen meint. Auskunft solltest Du von Deinem FA bekommen.

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