auservertragliche kündigung

  • hi evtl. weis ja hier jemand die genaue rechtslage in meinem fall.
    ich habe seit anfang juli meinen server bei webtropia/ fast-it gemietet,
    seit donnerstag ist jedoch unter meiner ip zu 90 prozent ein fremder server erreichbar, noch dazu ein windoof server. auf das am donnerstag eröffnete support ticket wurde bis heute noch nicht geantwortet, nun stellt sich mir die frage ob ich in diesem fall nicht einfach fristlos kündigen kann. da mir ja eigentlich leistung für die ich bezahle "unterschlagen" wird.

    ps. mein vertrag würde normalerweise noch bis juli 06 laufen

    mfg Sandro

  • naja ich denke ein hardware problem lässt sich auschliesen, da ja ein völlig anderer server unter meiner ip läuft sprich, wenn ich per ftp connecten will meldet sich ein ms ftp und statt confixx läuft auf dem ding plesk.


    auf alle fälle hab ich mittlerweile rausbekommen das einfach so kündigen nicht is, sondern ich ihnen erst eine abmahnung schicken muss mit einer frist von z.b. 2wochen sollte inerhalb dieser zeit das problem nicht behopen werden kann ich fristlos kündigen allerdings gehe ich einfach mal nicht davon aus das sie 2 wochen brauchen. ausser es sitzt bill gates persönlich im rz dann kann das schonma jahre dauern!

  • Genau das wollte ich damit sagen.
    Was da los ist kann man sowieso nicht nachweisen, aber aufjdenfall steht dir halt nur eine Uptime von xx% aufs Jahr zu und solange die es einhalten kannst du wohl auch nix machen.


    Das ist kein Hardware Problem, sondern die Tatsache das deine IP 2 mal in deren Netz vergeben ist.
    Das die die Kollision nit mercken ist aber schon arm.

  • Also ich würde das anders sehen. Das Servergeschäft ist ein verdammt schnelles. Ebenso kurz müssen auch die Schaltungen der IPs erfolgen. Im gewöhnlichen Geschäftsalltag sind freischaltungen von unter 24h praktikabel.


    Soweit ich mich erinnere, besagt das Gesetz, daß man dem Verkäufer/Vermieter eine angemessene Frist setzen muß. Ich halte 2 Wochen für keine angemessene Frist. Vielmehr würde ich hier schon 3 Tage für ausreichend ansehen. Jedenfalls erwarte ich vom Vermieter eine Stellungnahmen binnen 3 Werktagen. Das ist allemal angemessen.


    Sollte binnen 3 Werktagen keinerlei Reaktion erfolgen würde ich gem. § 323 BGB zurücktreten. Soweit ich mich recht erinnere ist auch § 323 BGB auf das Mietrecht anwendbar.


    Zu prüfen ist aber, ob in den AGBs etwas anderes vereinbart ist. Wenn ja, dann ist zudem fraglich, ob diese Vereinbarung in den AGBs zulässig ist. Meistens ist das nicht der Fall, weil damit lediglich die Rechte des Mieters stark verkürzt werden. Der Privatmann genießt hier einen besonderen Schutz.


    Im Grunde genommen kann man auch ein bißchen mafiöser vorgehen. Ruf bei denen an:


    "Hallo, mein Name ist ...


    wie sieht das mit meinem Server nun aus? Bekommen Sie den in den nächsten Stunden wieder hin oder müssen wir das anders klären? Ich brauche das Gerät und ich kann Ihnen gern eine Frist per Fax setzen."


    [Ausreden pp von der Gegenseite]


    "Ist gut. Richten Sie ihrem Chef bitte aus, daß in den nächsten 30 Minuten ein Schrieb reinkommt und die Frist ernst zu nehmen ist. Im Falle der Fristversäumnis kann er sich sein Geld über den Rechtsweg einklagen. Da kommen dann noch ein paar Anwaltskosten drauf, weil Sie vertragsbrüchig sind."


    Manchmal springen die wirklich. Ihr glaubt gar nicht, wie oft ihr verarscht werdet. Einfach mal Gas geben. ;)

  • alles klar dann werd ich gleich nochma die agb von webtropia durchgehen und anschliesend falls möglich, die frist bis donnerstag 14 dezember setzen.
    ma schaun wie die geschichte ausgeht werd das ergebnis auf alle fälle hier posten.
    und ein riesen dankeschön an alle die mir geantwortet haben!


    mfg Sandro

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